Ex-Arbeitgeber kann nicht Löschung von Xing-Daten verlangen

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Die Kundenliste einer Firma ist ein Geschäftsgeheimnis – Mitarbeiter dürfen sie nach einer Kündigung nicht mitnehmen.

Interessant: „Sind Beschäftigte in sozialen Netzwerken wie Xing mit Kunden befreundet, gelten die Kontakte aber nicht generell als Kundenliste“

Der ehemalige Chef kann das Löschen der Netzwerk-Kontakte nur begrenzt verlangen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg (Az.: 29 Ga 2/13).

Interessant für jeden Arbeitnehmer, der zur Konkurrenz wechselt …

zum OrginialPRbericht – veröffentlicht von der Süddeutschen –  per Klick zugänglich ..

veröffentlicht von

Ramona Kramp
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