Ex-Arbeitgeber kann nicht Löschung von Xing-Daten verlangen – Standfest im Wandel

Ex-Arbeitgeber kann nicht Löschung von Xing-Daten verlangen

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Die Kundenliste einer Firma ist ein Geschäftsgeheimnis – Mitarbeiter dürfen sie nach einer Kündigung nicht mitnehmen.

Interessant: „Sind Beschäftigte in sozialen Netzwerken wie Xing mit Kunden befreundet, gelten die Kontakte aber nicht generell als Kundenliste“

Der ehemalige Chef kann das Löschen der Netzwerk-Kontakte nur begrenzt verlangen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg (Az.: 29 Ga 2/13).

Interessant für jeden Arbeitnehmer, der zur Konkurrenz wechselt …

zum OrginialPRbericht – veröffentlicht von der Süddeutschen –  per Klick zugänglich ..

veröffentlicht von

Ramona Kramp
Ihre Ansprechpartnerin für
Imageaufbau und nachhaltige Präsenz im SocialWeb
Onlinepresse, Social Media, Bloggen, Radio, TV

Impulse
für Ihren Weg

Tragen Sie sich ein. Sie erhalten auf diesem Weg, weitere wertvolle Impulse, neue Perspektiven und Gedanken rund um Werte, Sinn und Ihren ganz persönlichen Wandel direkt in Ihren Posteingang.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentar verfassen

Nach oben scrollen

Entdecke mehr von Standfest im Wandel

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von Standfest im Wandel

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen